Staatliche Förderung
Für Begünstigte von Mitteln aus dem Europäischen Fonds (EFRE) und (ESF)
Für weitere Informationen
https://europa.sachsen-anhalt.de/europa-und-internationales/
7.2.5 Publizitätsvorschriften
Die nachfolgenden Regelungen zur Information und Publizität erfolgen entsprechend Artikel 115 und Anhang XII der VO (EU) Nr. 1303/2013 i.V.m. Kapitel II und Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 und dem „Leitfaden für Begünstigte von Mitteln aus dem EFRE und ESF – Vorschriften zu Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für die Umsetzung der operativen Programme EFRE und ESF der Förderperiode 2014-2020“, den das Land Sachen-Anhalt zur Anwendung der Regelungen erstellt hat. Darin finden Sie Hinweise zu dem Signet-Paar und den weiteren graphischen Vorgaben.Der Leitfaden sowie einzelne Vorlagen sind im Europaportal des Landes Sachsen-Anhalt in der jeweils gültigen Fassung abrufbar.
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