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Staatliche Förderung

Für Begünstigte von Mitteln aus dem Europäischen Fonds (EFRE) und (ESF)

7.2.5 Publizitätsvorschriften

Die nachfolgenden Regelungen zur Information und Publizität erfolgen entsprechend Artikel 115 und Anhang XII der VO (EU) Nr. 1303/2013 i.V.m. Kapitel II und Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 und dem „Leitfaden für Begünstigte von Mitteln aus dem EFRE und ESF – Vorschriften zu Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für die Umsetzung der operativen Programme EFRE und ESF  der Förderperiode 2014-2020“, den das Land Sachen-Anhalt zur Anwendung der Regelungen erstellt hat. Darin finden Sie Hinweise zu dem Signet-Paar und den weiteren graphischen Vorgaben.Der Leitfaden sowie einzelne Vorlagen sind im Europaportal des Landes Sachsen-Anhalt in der jeweils gültigen Fassung abrufbar.

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